2. Die Projektänderung vom 9. Dezember 2024 wird mit folgenden Auflagen bewilligt: - Die seitlichen Rinnen, die seitlichen Abschlüsse der Lukarnen, der Übergang vom Steildach zum Lukarnendach und der Übergang vom steilen Kopfteil des Daches zum unteren Dachteil (Dachknick) sind in schwarzem Blech auszuführen. - Die Blindmodule auf den Lukarnendachflächen (Ost- und Westseite) sind im gleichen Material und in ähnlicher Farbgebung wie die PV-Module auszuführen. - Der Kamin ist mit einer grauschwarzen Metallverkleidung so in die Dachfläche zu integrieren, dass keine sichtbaren Vertiefungen entstehen.