fahrens (Augenschein mit Instruktionsverhandlung und Projektänderung) ist der gebotene Zeitaufwand als leicht überdurchschnittlich zu werten. Die Schwierigkeit des Prozesses ist angesichts der strittigen Rechtsfrage hingegen als durchschnittlich einzustufen. Gleiches gilt für die Bedeutung der Streitsache, da es sich um ein durchschnittliches Vorhaben handelte. Insgesamt erscheint daher eine Ausschöpfung des Gebührenrahmens von 67 Prozent und somit ein Honorar von CHF 7600.00 als angemessen.