Zudem sind im vorliegenden Fall keine bedeutenden Einzelobjekte oder schützenswerte Ortsbilder von nationaler Bedeutung betroffen. Unter diesen Umständen kann die Projektänderung bzw. die Indach-Photovoltaikanlage mit Auflagen bewilligt werden. Der Baustopp wird aufgehoben. Sobald dieser Entscheid rechtskräftig ist, kann die Solaranlage fertiggestellt werden. Bei diesem Ausgang des Verfahrens erübrigt es sich, die Vorbringen der von Amtes wegen am Verfahren Beteiligten zu behandeln.