Gleiches gilt für die Ausführung der Dachflächenfenster. Fotos vom Augenschien zeigen, dass die Vertiefungen zwischen den Dachflächenfenstern nicht gut einsehbar sind und somit das Baudenkmal nicht oder nur geringfügig stören.17 Die Ausführung der Dachflächenfenster gemäss dem Ist- Zustand, d.h. mit Vertiefungen, erweist sich damit als zulässig und kann bewilligt werden. Massgebend ist die Ausführung gemäss den Fotos im Plan «Detail Dachfenster und Einbettung in die Dachlandschaft» vom 29. November 2024 im Massstab 1:150. 4. Fazit