f) Daran vermag die Detailausführung der Dachflächenfenster und die Detailausführung der Traufe nichts zu ändern. Bezüglich der Traufe präsentiert sich die Situation wie folgt: Sie ist zwar ein gut sichtbares Element des denkmalgeschützten Gebäudes, wie der Augenschein gezeigt hat.15 Die Lage der Traufe ist jedoch technisch bedingt durch die Entwässerung und die Belüftung des Daches. Die Traufe und damit die Dicke des Dachrands kann somit nicht verändert werden, ohne die gesamte Indach-Photovoltaikanlage als System auszutauschen. Diese wäre vor dem Hintergrund des Fördergedankens von Art. 18a RPG als unverhältnismässig einzustufen.