Diese Beurteilung der Denkmalpflege bezüglich der Vertiefungen ist überzeugend, wohingegen der Materialisierung des Kamins in Kupfer aus Gründen der Materialverträglichkeit nicht gefolgt werden kann.14 Im vorliegenden Fall ist eine grauschwarze Blechverkleidung des Kamins dem Kamin in Kupfer vorzuziehen. Dementsprechend wird in einer Auflage im Entscheiddispositiv festgelegt, dass der Kamin in einer grauschwarzen Blechverkleidung auszuführen ist und um diesen herum keine sichtbaren Vertiefungen entstehen dürfen. Diese Farbe des Kamins wirkt optisch zurückhaltend und fügt sich farblich auch gut in das dunkle Erscheinungsbild des Daches ein.