Im Entscheiddispositiv wird daher mit einer Auflage sichergestellt, dass auf den Lukarnendachflächen (Ost- und Westseite) Blindmodule aus dem gleichen Material und der gleichen Farbe wie die PV- Module angebracht werden. Diese Auflage steht in einem engen sachlichen Zusammenhang mit dem Bauvorhaben und ist aus denkmalpflegerischer Sicht gerechtfertigt, um eine optisch einheitlichere Wirkung zu erzielen. Da die Beschwerdeführerin selbst diese Ausführungsvariante vorgeschlagen hat, ist sie zweifellos auch verhältnismässig. Massgeblich ist die Plandarstellung unter dem Titel «Detail Projektänderung» gemäss dem Plan «Detail Dach Lukarnen» vom 2. Dezember 2024 im Massstab 1:45.