Weiter sollen auf den Lukarnendachflächen je zwei neue Blindmodule zur passgenauen Abdeckung angebracht werden. Die Denkmalpflege akzeptiert diese Anpassung unter der Voraussetzung, dass die Blindmodule aus dem gleichen Material wie die PV-Module bestehen, also nicht mit einer Blechabdeckung ausgeführt werden dürfen. Gegen diese Vorgabe der Denkmalpflege hat sich die Beschwerdeführerin in der Eingabe vom 11. Februar 2025 nicht gewehrt. Im Entscheiddispositiv wird daher mit einer Auflage sichergestellt, dass auf den Lukarnendachflächen (Ost- und Westseite) Blindmodule aus dem gleichen Material und der gleichen Farbe wie die PV- Module angebracht werden.