In ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2025 hielt die Denkmalpflege zusammengefasst fest, durch die eingereichte Projektänderung werde aus denkmalpflegerischer Sicht eine Verbesserung erreicht, sodass die Anlage nur noch zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des Baudenkmals führe. Sie werde die Projektänderung in einem Bewilligungsverfahren als tolerierbar beurteilen und stelle einen positiven Fachbericht in Aussicht. In der Eingabe vom 15. Januar 2025 teilte die Vorinstanz mit, dass sie der Projektänderung zustimme. Sie befürwortet zudem, die Materialisierung der Abdeckung und der Blindmodule vorgängig mit der Denkmalpflege abzustimmen.