c) Wie ausgeführt, hat die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 9. Dezember 2024 eine Projektänderung eingereicht, um den denkmalpflegerischen Anliegen Rechnung zu tragen. Die BVD hat die Verfahrensbeteiligten, die Gemeinde und die Denkmalpflege zur Projektänderung angehört. Die von Amtes wegen am Beschwerdeverfahren teilten mit, dass sie sich der Projektänderung der Beschwerdeführerin anschliessen. In ihrer Stellungnahme vom 9. Januar 2025 hielt die Denkmalpflege zusammengefasst fest, durch die eingereichte Projektänderung werde aus denkmalpflegerischer Sicht eine Verbesserung erreicht, sodass die Anlage nur noch zu einer geringfügigen Beeinträchtigung des Baudenkmals führe.