b) Das Gebäude I.________strasse 20, ehemaliger Gasthof G.________ ist ein schützenswertes Baudenkmal (K-Objekt). Auf dem Ost- und Westdach des Gebäudes ist anstelle der bewilligten Ziegeleindeckung eine vollflächige Photovoltaikanlage geplant und teilweise bereits realisiert. Die Regelung von Art. 18a Abs. 3 RPG ist somit auf die streitgegenständliche Solaranlage anwendbar.