Schliesslich zeigt der Plan «Detail Traufe» vom 2. Dezember 2024 im Massstab 1:15 die Traufe so, wie sie nach den Feststellungen des Augenscheins ausgeführt wurde. Gegenstand der Beurteilung ist demnach der aktuelle Ausführungszustand der Traufe, wobei diese nach den Angaben der Beschwerdeführerin aus einer matten Chrom-Nickel- Stahllegierung gefertigt ist. Ob die Projektänderung und die Ausführungsdetails betreffend Traufe und Dachflächenfenster der vollflächigen Indach-Photovoltaikanlage bewilligungsfähig sind, prüft die BVD antragsgemäss im Beschwerdeverfahren (vgl. Erwägung 3). 3. Bewilligungsfähigkeit Indach-Photovoltaikanlage