d) Das Projektänderungsgesuch ersetzt das ursprüngliche Baugesuch im vorinstanzlichen Verfahren. Ob das von der Vorinstanz beurteilte Projekt bewilligungsfähig gewesen wäre, ist nicht mehr zu prüfen. Gegenstand des Beschwerdeverfahrens ist somit nur das geänderte Projekt gemäss den vom Rechtsamt am 10. Dezember 2024 gestempelten Plänen. Demzufolge ist der Bauabschlag mit der Wiederherstellungsverfügung vom 29. Mai 2024 aufzuheben.