b) Bauentscheide können nach Art. 40 BauG5 innert 30 Tagen seit Eröffnung mit Baubeschwerde bei der BVD angefochten werden. Gemäss Art. 49 Abs. 1 BauG kann die gleichzeitig verfügte Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands innert 30 Tagen seit Eröffnung bei der BVD angefochten werden. Die BVD ist somit für die Beurteilung der Beschwerde gegen den Bauentscheid mit Wiederherstellung vom 29. Mai 2024 zuständig.