4/13 BVD 110/2024/84 II. Erwägungen 1. Sachurteilsvoraussetzungen a) Angefochten ist der Bauentscheid vom 29. Mai 2024 der Gemeinde Rapperswil. Dieser umfasst den Bauabschlag für die Indach-Photovoltaikanlage auf dem Ost- und Westdach und die Anordnung der Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands.