Gleichzeitig forderte das Rechtsamt die Beschwerdeführerin auf, die Pläne der Detailgestaltung des Daches entsprechend den ausgeführten Arbeiten anzupassen. Zudem räumte es der Beschwerdeführerin die Möglichkeit ein, eine Projektänderung betreffend das Fristdetail, den Dachknick und den Übergang vom Steildach zum Gaubendach einzureichen. Nach einmaliger Fristerstreckung reichte die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 9. Dezember 2024 geänderte Pläne zur Detailgestaltung des Daches ein, die das Rechtsamt als Projektänderung behandelte. Die Verfahrensbeteiligten, die Gemeinde und die Denkmalpflege erhielten Gelegenheit, sich zur Projektänderung zu äussern.