11. Danach führte das Rechtsamt am 30. Oktober 2024 im Beisein der Beschwerdeführerin, eines Vertreters der Denkmalpflege und der Gemeinde, der Projektverfasserin und der beteiligten Holzbaufirma einen Augenschein mit Instruktionsverhandlung durch. Mit Instruktionsverfügung vom 11. November 2024 erhielten die Parteien Gelegenheit, sich zum Protokoll des Augenscheins zu äussern. Gleichzeitig forderte das Rechtsamt die Beschwerdeführerin auf, die Pläne der Detailgestaltung des Daches entsprechend den ausgeführten Arbeiten anzupassen.