10. Das Rechtsamt, das die Beschwerdeverfahren für die BVD leitet4, führte den Schriftenwechsel durch und holte die Vorakten sowie die Baubewilligungsakten zum Gesamtbauentscheid vom 6. Januar 2022 des Regierungsstatthalteramts Seeland bei der Vorinstanz ein. Gleichzeitig gab es der Denkmalpflege Gelegenheit zur Stellungnahme und beteiligte die weiteren Stockwerkeigentümerinnen und Stockwerkeigentümer des Gebäudes I.________strasse 20 von Amtes wegen am Verfahren. Mit Schreiben vom 8. Juli 2024 teilten die am Verfahren von Amtes wegen Beteiligten zum einen mit, dass sie sich den Ausführungen und Rechtsbegehren der Beschwerdeführerin anschliessen.