Mit E-Mail vom 18. April 2024 ersuchte die Beschwerdeführerin die Gemeinde, eine Stellungnahme des AUE einzuholen. Schliesslich nahm die Beschwerdeführerin mit Schreiben vom 24. April 2024 und 21. Mai 2024 zum beabsichtigten Vorgehen der Gemeinde Stellung. Mit Bauentscheid vom 29. Mai 2024 erteilte die Gemeinde Rapperswil den Bauabschlag und verfügte die Wiederherstellung des rechtmässigen Zustands, namentlich den vollständigen Rückbau der In- dach-Anlage. 9. Gegen diesen Entscheid reichte die Beschwerdeführerin mit Eingabe vom 27. Juni 2024 Beschwerde bei der Bau- und Verkehrsdirektion des Kantons Bern (BVD) ein. Sie beantragt, der