8. Mit Schreiben vom 11. April 2024 teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, der negative Fachbericht vom 22. Dezember 2023 und die Stellungnahme vom 24. Januar 2024 der Denkmalpflege habe sich nach Rücksprache mit der Denkmalpflege auch in Kenntnis der eingebrachten Detailänderungen für das geschützte K-Objekt nicht verändert. Der Antrag der Denkmalpflege, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen, bleibe unverändert. Aufgrund dieser Ausgangslage teilte die Gemeinde der Beschwerdeführerin mit, dass eine Baubewilligung nicht in Aussicht gestellt werden könne und zu prüfen sei, ob ein Bauabschlag mit Wiederherstellungsverfügung angeordnet werden müsse.