7. Am 2. Februar 2024 ordnete die Gemeinde vor Ort mündlich die sofortige Baueinstellung an. Danach erliess sie gegenüber der Beschwerdeführerin mit Verfügung vom 5. Februar 2024 eine schriftliche Baueinstellungsverfügung. Die Beschwerdeführerin reiche danach Stellungnahmen mit Datum vom 3. und 9. Februar 2024 bei der Gemeinde ein. Am 7. Februar 2024 und 28. Februar 2024 fanden weiter Begehungen vor Ort statt, bei denen die Sachlage hinsichtlich der ausgeführten Dacharbeiten erörtert wurde.