In der Folge begann die Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben am 22. Januar 2024 mit der Installation der Solaranlage. Mit Schreiben vom 24. Januar 2024 teilte die Denkmalpflege der Gemeinde mit Kopie an die Beschwerdeführerin und die Projektverfasserin mit, dass ohne Anpassung der Ausführungsdetails der ungeschmälerte Erhalt des schützenswerten Baudenkmals nicht gewährleistet sei und sie am negativen Fachbericht festhalten müsse.