6. In der Folge erkundigte sich die Projektverfasserin am 8. Januar 2024 telefonisch bei der Denkmalpflege, weshalb das Baugesuch negativ beurteilt worden sei. Mit E-Mail vom 8. Januar 2024 begründete die Projektverfasserin gegenüber der Denkmalpflege, der Gemeinde Rapperswil und der Beschwerdeführerin, weshalb die bereits produzierte Anlage wie geplant ausgeführt werden müsse. Mit E-Mail vom 9. Januar 2024 sendete die Projektverfasserin der Denkmalpflege weitere Informationen zur Dachkonstruktion. In der Folge begann die Beschwerdeführerin nach eigenen Angaben am 22. Januar 2024 mit der Installation der Solaranlage.