Ohne fristgerechten Gegenbericht geht sie davon aus, dass die Beschwerdeführerin unverändert am Baugesuch festhalten wolle und einen anfechtbaren Entscheid verlange. Diesfalls wies sie die Beschwerdeführerin daraufhin, dass der negative Fachbericht der Denkmalpflege den Bauabschlag zur Folge haben könne.