dies damit, dass die denkmalpflegerischen Anforderungen an das First-, Ort- und Traufdetail nicht erfüllt seien. Mit Schreiben vom 27. Dezember 2023 gab die Gemeinde der Beschwerdeführerin Gelegenheit, sich bis zum 26. Januar 2024 zum Fachbericht zu äussern und innert gleicher Frist mitzuteilen, ob sie unverändert am Baugesuch festhalte, einen anfechtbaren Entscheid verlange, das Baugesuch zurückziehe oder das Projekt entsprechend anpasse. Ohne fristgerechten Gegenbericht geht sie davon aus, dass die Beschwerdeführerin unverändert am Baugesuch festhalten wolle und einen anfechtbaren Entscheid verlange.