5. Am 23. November 2023 reichte die Beschwerdeführerin ein Baugesuch für eine vollflächige Indach-Photovoltaikanlage auf dem Ost- und Westdach anstelle der Ziegeleindeckung ein, ohne die Vorgaben der Denkmalpflege zur Detailgestaltung der Dachanschlüsse und zur Materialisierung zu berücksichtigen. Die Denkmalpflege beurteilte das Bauvorhaben im Fachbericht vom 22. Dezember 2023 negativ und beantragte, das Bauvorhaben nicht zu bewilligen. Sie begründete 1 Schutzzonenplan Teil Nord vom 22. Oktober 2012 der Einwohnergemeinde Rapperswil im Massstab 1:5000, geneh-