Mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 teilte die Denkmalpflege der Beschwerdeführerin wiederholt mit, welche Punkte zwingend einzuhalten seien, damit eine positive Beurteilung für die Photovoltaikanlage in Aussicht gestellt werden könne. Gleichzeitig wies die Denkmalpflege darauf hin, dass für die Solaranlage bei der Gemeinde eine Projektänderung zur Baubewilligung beantragt werden müsse.