In der Folge tauschten sich die Beschwerdeführerin und die Denkmalpflege mehrmals telefonisch und per E-Mail über die Detailgestaltung der Indach-Anlage aus. Mit E-Mail vom 22. Oktober 2023 legte die Beschwerdeführerin der Denkmalpflege Pläne ohne Massstab vor, die nicht mehr den Vorgaben in der E-Mail vom 5. Mai 2022 entsprachen. Mit E-Mail vom 30. Oktober 2023 teilte die Denkmalpflege der Beschwerdeführerin wiederholt mit, welche Punkte zwingend einzuhalten seien, damit eine positive Beurteilung für die Photovoltaikanlage in Aussicht gestellt werden könne.