4. Am 25. August 2022 fand eine weitere Besprechung zwischen dem Bauberater der Denkmalpflege und Vertreterinnen und Vertretern der Beschwerdeführerin vor Ort statt. Dabei wurden die in der E-Mail vom 5. Mai 2022 aufgelisteten Punkte diskutiert. Am 19. Oktober 2022 reichte die Beschwerdeführerin der Denkmalpflege einen Schemaplan der PV-Modulanordnung auf dem Ostdach im Massstab 1:75 ein, der den Anforderungen der Denkmalpflege grundsätzlich entsprach. Die Ausführungsdetails der Indach-Anlage waren darin nicht ersichtlich. In der Folge tauschten sich die Beschwerdeführerin und die Denkmalpflege mehrmals telefonisch und per E-Mail über die Detailgestaltung der Indach-Anlage aus.