Eine PV-Anlage auf dem Baudenkmal oder dem Anbau ist baubewilligungspflichtig. Vor Änderungseingabe die gewünschte Lösung unbedingt nochmals genauer mit der Denkmalpflege besprechen. Grundsätzlich rechteckige PV-Felder in ruhiger Gesamtanordnung, oder vollflächige Indach-Lösung. Keine Löcher für Kamine oder Dachflächenfenster aussparen. Falls Dachflächenfenster in der PV-Fläche liegen sollen: passgenaue systemintegrierte Lösung nötig (z.B. System Wenger). Eine abschliessende Beurteilung der Bewilligungsfähigkeit von PV-Anlagen ist nur aufgrund von konkreten Plandarstellungen möglich.