3. Danach fand am 24. Februar 2022 noch vor Ausführung der Sanierungsarbeiten eine Besprechung zwischen der Beschwerdeführerin und der Denkmalpflege über die gesamte Detailgestaltung des Um- und Ausbaus des Gebäudes statt. Gegenstand dieser Besprechung war unter anderem die Errichtung einer vollflächigen Indach-Photovoltaikanlage auf dem Ost- und Westdach anstelle der bewilligten Ziegeleindeckung. Mit E-Mail vom 5. Mai 2022 hielt der damalige Bauberater der kantonalen Denkmalpflege zur geplanten Solaranlage ergänzend Folgendes fest: