Der Beschwerdegegner als unterliegende Partei demgegenüber hat weder Anspruch auf Parteikostenersatz noch auf Bezahlung der von ihm geltend gemachten Kosten für die Erstellung des Betriebskonzepts 2024 von CHF 3462.50. Letztere sind ohnehin unabhängig vom Verfahrensausgang durch den Beschwerdegegner als Baugesuchsteller zu tragen. III. Entscheid 1. Die Beschwerde wird gutgeheissen. Der Bauentscheid der Gemeinde Fahrni vom 19. Januar 2021 sowie die Verfügung des AGR vom 27. November 2020 werden aufgehoben. Dem Baugesuch vom 29. Januar 2020 mit Projektänderung vom 9. November 2020 wird der Bauabschlag erteilt.