RPG nicht. Der fachlichen Beurteilung des LANAT in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2024 folgend fehlt es daher an der Gewinnorientierung des landwirtschaftlichen Betriebs, weshalb mit der derzeitigen und gemäss Betriebskonzept 2024 und Betriebsvoranschlag auch künftig unverändert vorgesehenen Betriebsstruktur von einer Freizeitlandwirtschaft ausgegangen werden muss.