Schliesslich muss in diesem Zusammenhang berücksichtigt werden, dass die Angaben im Betriebskonzept zur Aufteilung der insgesamt anfallenden 9000 Akh (vgl. E. 3a, zweiter Abschnitt) nicht als realistisch beurteilt werden können, wie dies auch das LANAT in seiner Stellungnahme vom 7. Oktober 2024 bestätigt. So müsste insbesondere der Beschwerdegegner gestützt auf die Angaben im Betriebskonzept und der 80 % Anstellung bei H.________ (34.4 Stunden pro Woche gemäss Arbeitsvertrag und 3100 Stunden pro Jahr auf dem Betrieb, ausmachend rund 60 Stunden pro Woche) im Durchschnitt 94 Stunden pro Woche