Sein Einwand in den Schlussbemerkungen vom 4. November 2024, dass gewisse Positionen als «Schlechtwetter-Zahlen» zu gelten hätten und faktisch ein Gewinn resultieren würde, wenn diese Zahlen aufs Nötigste heruntergesetzt würden, sind daher nicht zu hören. Gemäss seinen Angaben im Betriebsvoranschlag (S. 4) rechnet der Beschwerdegegner bei Realisierung des umstrittenen Neubaus mit einem Jahresverlust aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit von CHF 32 764.00. Der im Betriebskonzept 2024 (Ziff. 2.4) angegebene voraussichtliche Erfolg von CHF 16 000.00 bezieht sich auf den Erfolg «Gesamtsystem» des Betriebsvoranschlags (S. 4), welcher das Einkommen aus unselbständiger Arbeit von CHF