Zunächst ist festzuhalten, dass der Beschwerdegegner gemäss diesen Angaben auch in Zukunft an der aktuellen Betriebsstruktur mit den hochprozentigen Fremdanstellungen des Betriebsleiterehepaars (Beschwerdegegner 80 % plus Gemeinderatsmandat, Ehefrau des Beschwerdegegners 80 %) und den eingesetzten Arbeitskräften (neben dem Betriebsleiterpaar werden einzig die Eltern des Beschwerdegegners als «Angestellte» aufgeführt) festhält. Auch in den Schlussbemerkungen vom 4. November 2024 führt der Beschwerdegegner aus, dass sich das Betriebsleiterehepaar auf das Erzielen eines Nebeneinkommens fokussiere und betriebliche Arbeiten bewusst ausgelagert würden.