Was die zukünftige Bewirtschaftung unter Einbezug des strittigen Neubaus anbelangt, so ist in das vom Beschwerdegegner eingereichte Betriebskonzept 2024 ein aktualisierter Betriebsvoranschlag (Beilage 2 zur Eingabe vom 12. September 2024) eingeflossen. Zunächst ist festzuhalten, dass der Beschwerdegegner gemäss diesen Angaben auch in Zukunft an der aktuellen Betriebsstruktur mit den hochprozentigen Fremdanstellungen des Betriebsleiterehepaars (Beschwerdegegner 80 % plus Gemeinderatsmandat, Ehefrau des Beschwerdegegners 80 %) und den eingesetzten Arbeitskräften (neben dem Betriebsleiterpaar werden einzig die Eltern des Beschwerdegegners als «Angestellte» aufgeführt) festhält.