werden, als sie sowie der dadurch zu erwartende zusätzliche wirtschaftliche Ertrag hinreichend gesichert erscheinen. Was die zukünftige Bewirtschaftung unter Einbezug des strittigen Neubaus anbelangt, so ist in das vom Beschwerdegegner eingereichte Betriebskonzept 2024 ein aktualisierter Betriebsvoranschlag (Beilage 2 zur Eingabe vom 12. September 2024) eingeflossen.