Von der Leistung eines namhaften Beitrags an den Existenzbedarf der Bewirtschafterfamilie aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit kann daher in den vier ausgewiesenen Jahren seit der Betriebsübernahme (2020 bis 2023) nicht die Rede sein. Vielmehr wird der Existenzbedarf praktisch ausschliesslich mit den stetig wachsenden Einnahmen der externen Anstellungen gedeckt (ausgewiesener externer Lohn gemäss Jahresrechnung 2020 CHF 65 085.10, gemäss Jahresrechnung 2021 CHF 116 527.30, gemäss Jahresrechnungen 2022 CHF 118 069.30 plus Lohn aus Behördentätigkeit CHF 4076.50, gemäss Jahresrechnung 2023 CHF 138 512.20 plus Lohn aus Behördentätigkeit CHF 6142.30).