Der Gewinn aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit sank damit im Vergleich zum ersten Jahr nach der Betriebsübernahme (2020) in den Folgejahren 2021 und 2022 mehr oder weniger deutlich und kippte im Jahr 2023 sogar in einen klaren Verlust. Von der Leistung eines namhaften Beitrags an den Existenzbedarf der Bewirtschafterfamilie aus der landwirtschaftlichen Tätigkeit kann daher in den vier ausgewiesenen Jahren seit der Betriebsübernahme (2020 bis 2023) nicht die Rede sein.