Von diesem Wert gingen auch die oberen Instanzen bei der ersten Beurteilung des vorliegenden Betriebs aus, das Verwaltungsgericht bezeichnete diesen Wert als «verhältnismässig gering»30, das Bundesgericht als «sehr gering»31. Mit den neu eingereichten Jahresrechnungen weist der Beschwerdegegner für die folgenden Jahre noch einen landwirtschaftlichen Jahresgewinn von CHF 941.05 (Jahresrechnung 2021), einen landwirtschaftlichen Jahresgewinn von CHF 7118.08 (Jahresrechnung 2022) und einen landwirtschaftlichen Jahresverlust von CHF 18 036.61 (Jahresrechnung 2023) aus.