er jedoch unbeachtlich. Der massgebende landwirtschaftliche Jahresgewinn betrug im Jahr 2020 – ohne Berücksichtigung eines ausserordentlichen Ertrags aus der Veräusserung von Mobilien im Umfang von CHF 8700.00 – CHF 10 220.00 (Jahresrechnung 2020). Von diesem Wert gingen auch die oberen Instanzen bei der ersten Beurteilung des vorliegenden Betriebs aus, das Verwaltungsgericht bezeichnete diesen Wert als «verhältnismässig gering»30, das Bundesgericht als «sehr gering»31.