d) Die Grösse des Betriebs (Fläche, Tierbestand), der Bestand an landwirtschaftlichen Maschinen und Geräten, der SAK-Wert des Betriebs sowie die eingesetzten Arbeitskraftstunden sprechen nach wie vor für einen ertragsorientierten Landwirtschaftsbetrieb und gegen eine blosse Freizeitlandwirtschaft. Es kann auf die Ausführungen des Bundesgerichts in seinem Entscheid 1C_553/2022 E. 3.4 und 3.7 (vgl. oben, E. 5c) verwiesen werden, zumal sich diese Kennzahlen des Betriebs inzwischen nicht oder nur unwesentlich verändert haben (vgl. E. 3a).