3.7 Zusammenfassend ergibt sich Folgendes: Es handelt sich um einen traditionellen Milchwirtschafts- und Ackerbaubetrieb, der erst vor kurzem vom Beschwerdegegner und seiner Frau übernommen wurde. Diese beabsichtigen, in den Betrieb zu investieren, dessen Strukturen zu verbessern und mit neuen Projekten die Ertragslage zu verbessern. Dies spricht für einen ertragsorientierten Landwirtschaftsbetrieb und gegen Freizeitlandwirtschaft.