Es erscheint fraglich, ob es mit der aktuellen Betriebsstruktur, ohne die neue Baute, möglich ist, ein ins Gewicht fallendes Erwerbseinkommen zu erzielen, wie vom Verwaltungsgericht angenommen: Dem Betriebskonzept vom 30. April 2021 lässt sich entnehmen, dass die bestehenden Strukturen klein und arbeitsintensiv sind und die Bewirtschaftung erschweren. Um längerfristig auf dem Betrieb Landwirtschaft betreiben zu können, sei eine Strukturbereinigung nötig. Dabei komme dem Neubau zentrale Bedeutung zu, um die Transportwege zu minimieren, die Arbeitsabläufe zu vereinfachen sowie Witterungsschäden an Maschinen und Mehrkosten in der Futterkonservierung und -lagerung zu vermeiden.