«3.4 Der Betrieb "E.________" wird bereits in der zweiten Generation von der Familie des Beschwerdegegners betrieben. Von seiner Fläche, der Art der Nutzung (Milchwirtschaft und Ackerbau) sowie seines Tierund Maschinenbestands unterscheidet er sich nicht von zahlreichen anderen Familienbetrieben der Region. Die landwirtschaftliche Fläche liegt mit rund 19.1 ha (samt Deponie) nur wenig unter dem schweizerischen Durchschnitt (21 ha). Vom Arbeitsbedarf her (SAK-Wert von 1.372) erfüllt der Betrieb sogar die Voraussetzungen eines landwirtschaftlichen Gewerbes. Zwar arbeiten der Beschwerdegegner und seine Frau bisher hauptsächlich auswärts (80 % bzw. 60 %);