Die Beschwerdeführerin bringt in ihrer Beschwerde u.a. vor, die Voraussetzungen von Art. 34 Abs. 4 Bst. a RPV (Notwendigkeit des neuen Ökonomiegebäudes für die in Frage stehende Bewirtschaftung) und von Art. 34 Abs. 4 Bst. b RPV (keine überwiegenden entgegenstehenden Interessen am vorgesehenen Standort) seien nicht erfüllt.