Ein grösserer Anbau nordostseitig (ehemaliger Schweinestall) ist als Anbindestall mit Schwemmkanal und mit Kälberboxen umgebaut und soll als Laufstall für das Jungvieh umgebaut werden. Das Wohnhaus Nr. 81c verfügt im Obergeschoss sowie im Dachgeschoss über zwei Wohnungen, in welchen derzeit das Betriebsleiterpaar (im Dachgeschoss) und die Eltern des Beschwerdegegners (im Obergeschoss) untergebracht sind. Künftig soll die Wohnung im Obergeschoss als Betriebsleiterwohnung dienen und die Wohnung im Dachgeschoss vermietet werden.