Gemäss einem in den Vorakten vorhandenen, von Hand skizzierten Plan19 soll der als «Geräte-/Futtermittelunterstand» bezeichnete Raum wie folgt unterteilt werden: Angrenzend an den Jungviehstall sind rund 90 m2 als Futtertenne vorgesehen. Westlich anschliessend sieht der Beschwerdegegner einen Einstellraum für Maschinen von 270 m2 (inkl. Futtersilo 8 t und einem Regal für Kleinmaterial) und ein Manövrierplatz/Abstellplatz für Mischwagen und Traktor von 90 m2 vor.