b) Der Beschwerdegegner beabsichtigt den Neubau eines Ökonomiegebäudes mit einer Grundfläche von 720 m2. Das neue Gebäude soll auf der westlichen Seite, in einem Abstand von 10 m zum Wohnhaus Nr. 81c, hinter dem bestehenden Lagerplatz erstellt werden. Eine Fläche von rund 630 m2 ist im massgebenden Plan18 als «Geräte-/Futtermittelunterstand» bezeichnet. Östlich davon dient eine Fläche von rund 90 m2 als Jungviehstall, daran grenzt ein unüberdachter Laufhof. Gemäss einem in den Vorakten vorhandenen, von Hand skizzierten